Nachrüstung von Soundgeneratoren (2019)

Kampf gegen den Lärm

21.01.2019 10:45 Uhr

Text: Harald Schmidtke | Fotos: MAV-Archiv


Ein Aufschrei geht durch die Szene! Die zulässige Nutzung von Soundgeneratoren wurde untersagt, im Markt befindliche Teilegutachten für die Nachrüstung für ungültig erklärt. Das sorgt für Irritationen, gibt es doch typgenehmigte Neufahrzeuge auf dem Markt, bei denen eben genau solche Soundgeneratoren verbaut sind.

Einige Medien argumentieren das Verbot der Soundgeneratoren damit, dass sie der Erzeugung eines lauteren Motor- beziehungsweise Auspuffsounds dienen. Ist das der Grund? TUNING ist dem Thema nachgegangen und hat die Hintergründe recherchiert. Die schlechte Nachricht zuerst: Ja! Bestehende Teilegutachten wurden für ungültig erklärt, und die Nachrüstung unabhängig vom Schalldämpfer arbeitender Soundgeneratoren wurde verboten. Für einige dürfte im Vordergrund stehen, dass da mal wieder „Spielverderber" am Werk waren. Andererseits müssen es sich alle in der Szene Aktiven eingestehen, dass eine überbordende „Poser-Szene" die Polizei und den Gesetzgeber sensibilisiert hat, wenngleich die Lautstärke nicht der alleinige und ursächliche Grund für ein Nachrüstverbot von Soundgeneratoren ist. Auch wenn es vielleicht Unverständnis auslöst: Es existiert kein anwendbares Prüfverfahren für die Kombination eines sogenannten Schallzeichens zusammen mit einem Schalldämpfer für den Aftermarket. Ein Soundgenerator ist nach dem Funktionsprinzip ein solches Schallzeichen – umgangssprachlich einfach Hupe genannt.

Mehr Gestaltungsspielraum für Hersteller 

Paragraph 55 der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) beschreibt konkret, wie viele Schallzeichen montiert und wie und wozu diese benutzt werden dürfen. Die Funktion der Motor- oder Auspuffsoundveränderung fällt nicht darunter. Seinerzeit erstellte Teilegutachten nahmen Bezug auf die Prüfgrundlagen von Schalldämpfern, was jedoch formal nicht korrekt war. Moment mal ... Die Autohersteller liefern auch Fahrzeuge, in denen Soundgeneratoren verbaut sind. „Haben die denn da auch betrogen?", wird sich der eine oder andere jetzt vielleicht fragen. Die Antwort lautet: Nein! Die Regeln der Typgenehmigung für Neufahrzeuge bieten den Fahrzeugherstellern in diesem Punkt etwas mehr Gestaltungsspielraum als der für die Nachrüstung anwendbare Rechtsrahmen. Bei typgenehmigten Fahrzeugen mit einem Soundgenerator ist zudem sichergestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Geräuschgrenzwerte für das spezifische Fahrzeug in allen erdenklichen Einstellungsmodi des Soundgenerators eingehalten werden.

Die unzulässige Nutzung von Nachrüst-Soundgeneratoren führt hingegen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, unter Umständen mit den bereits mehrfach erläuterten Konsequenzen im Fall einer Polizeikontrolle. Das fängt bei der Untersagung der Weiterfahrt an, reicht über Beweissicherungsgutachten und ein Bußgeld und endet bei Punkten in Flensburg.

Nicht alle Soundgeneratoren verboten 

Wie steht es um die weitere Verwendung von Nachrüst-Soundgeneratoren, die vor dem Verbot eingebaut und ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen wurden? Einen Bestandsschutz dürfte es nur bedingt geben. Im Klartext: Werden die Geräuschgrenzwerte unter allen Modi eingehalten, wird es vermutlich keine Probleme bei der Hauptuntersuchung oder im Rahmen einer Polizeikontrolle geben. Ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass die Grenzwerte überschritten werden, droht trotz Eintragung die Untersagung der Weiterfahrt, die Sicherstellung und, und, und.

Die gute Nachricht kommt bekanntlich immer zum Schluss: Soundgeneratoren, die Bestandteil einer Schalldämpferanlage und in den Abgasstrom eingebunden sind, sind genehmigungsfähig und mit entsprechenden Gutachten zulässig. In dieser Kombination ist durch die Genehmigungsanforderungen sichergestellt, dass zwar der Sound verändert werden kann, dabei aber nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Geräuschvorgaben überschritten werden. Der Zubehörmarkt bietet zwischenzeitlich genau solche zulässigen Sportschalldämpfer an. Damit fahrt ihr auf der sicheren Seite!

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