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Legal & sicher: Typgenehmigungen

So behaltet Ihr den Durchblick

05.01.2018 10:01 Uhr

Text und Bilder: Tom Bauer

Der Markt ist hart umkämpft und ihr als Kunden bleibt oft im Regen stehen, wenn der Prüfer den begehrten Stempel verweigert hat. Da wollen wir doch mal Licht ins Dunkel bringen und das Gewirr aus Zulassungen und Genehmigungen entwirren.

Die neue Saison steht in den Startlöchern und der ein oder andere von euch ist bestimmt noch auf der Suche nach dem i-Tüpfelchen am Fahrzeug. Vielleicht noch ein dezenter Heckspoiler, eine andere Frontschürze oder gar ein komplettes Karosserie-Kit? Gab es früher eine Handvoll Hersteller, ist die Flut an Zubehörteilen mittlerweile so unübersichtlich geworden, wie der dazu passende Paragraphendschungel. Allgemeine Betriebserlaubnis, Betriebserlaubnis, Teilegutachten, Materialgutachten, nur mit Änderungsabnahme, eintragungsfrei oder auch mit keinerlei Papieren.

Völlig losgelöst – so können auch eingetragene Teile für einen Platz in den Punkterängen sorgen!

Um Fehlkäufe oder böses Erwachen beim Kontakt mit der Rennleitung zu vermeiden, solltet ihr folgende Punkte im Hinterkopf behalten: Karosseriebauteilen muss ein Nachweis der Zulässigkeit beiliegen Etwaige Auflagen oder Beschränkungen müssen beachtet werden Prüfzeichen und/oder Nummern müssen in Anbaulage erkennbar sein. Wie ihr der nachstehenden Übersicht entnehmen könnt, wird bei den Genehmigungen zwischen nationalen Genehmigungen, EG-Genehmigungen und internationalen Genehmigungen unterschieden. Je nach Art der Genehmigung kann ein Fahrzeugteil für einen bestimmten Typ geprüft und zugelassen oder universell an unterschiedlichen Fahrzeugen verwendet werden.

Die Typengenehmigungen für Fahrzeugteile veranschaulicht

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Ganz gleich, welche Art der Genehmigung vorliegt, solltet ihr die dort aufgeführten Auflagen sorgfältig durchlesen. So kann die Zulässigkeit eines bestimmten Bauteiles von der Kombination mit anderen Bauteilen (die sich gegenseitig beeinträchtigen können) abhängig sein. Ebenso können Auflagen in einer ABE dazu führen, dass ein geprüftes und eintragungsfreies Teil plötzlich durch eine Änderungsabnahme geprüft werden muss. Um etwaige Auflagen prüfen zu können, muss jedem Bauteil auch ein entsprechender Nachweis über dessen Zulässigkeit beiliegen. Weist ein Verkäufer etwa nur auf das Vorhandensein eines e-/E-Prüfzeichens hin und verneint die Existenz weiterer Dokumente, solltet ihr misstrauisch werden! Skeptisch solltet ihr sein, wenn eurem auserwählten Bauteil lediglich ein Material- oder Festigkeitsgutachten beiliegt. Dieses sagt nämlich nur aus, dass das verwendete Material zum Bau von Karosseriebauteilen geeignet ist und beispielsweise die Vorgaben hinsichtlich Bruchverhalten eingehalten werden. Aus einem Material- oder Festigkeitsgutachten geht jedoch nicht hervor, um welches Bauteil es sich im Einzelfall genau handelt und ob es für die Verwendung an einem bestimmten Fahrzeug geprüft und zugelassen ist. Es handelt sich dabei weder um eine ABE, noch um ein Teilegutachten! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Vorbildlich, weil auch in Anbaulage noch zu erkennen: Typenschild an einer Frontschürze

Nach dem Anbau ist vor der Kontrolle

Habt ihr die Hürden der Zulassung erfolgreich gemeistert, solltet ihr hin und wieder einen Blick auf die verbauten Teile werfen. Da sich Spoiler und Co. auf die Fahreigenschaften (Auftrieb, Bremsen, Kurvenverhalten etc.) auswirken können, werden diese bei Kontrollen meist genauer in Augenschein genommen. Stellt sich dann zum Beispiel heraus, dass sich Teile davon gelöst haben oder Teile durch Einwirkung von außen beschädigt wurden, kann auch dies zur Anzeige und Punkten führen!

Auch Verschleiß kann teuer werden – deutliche Kontaktspuren an der Kotflügelkante nach Setzen des Fahrwerks.

Die Betriebserlaubnis kann durch Beschädigung oder Verschleiß nicht erlöschen. Doch kann es durchaus bußgeldbewährt sein, wenn sich ein Fahrzeug allgemein nicht mehr im vorschriftsmäßigen Zustand befindet. Denn Vorschriften über vorstehende Außenkanten und allgemeine Betriebssicherheit müssen immer eingehalten werden. Es kann durchaus vorkommen, dass eine eingetragene Rad-/Reifen-Kombination nach dem Einbau eines Fahrwerks aufgrund unzureichender Freigängigkeit plötzlich nicht mehr zulässig ist!

Ziemlich eng - plötzlich war die montierte Rad-/Reifen-Kombination nicht mehr freigängig

Mythos Alu-Heckflügel

Immer wieder werden bei Kontrollen Fahrzeuge mit einem Alu-Heckflügel festgestellt. Für diese gibt es aktuell ausnahmslos keine Zulassung! Aluminium erfüllt weder die Materialanforderungen, noch die Vorgaben des Fußgängerschutzes.

Über Geschmack lässt sich streiten, über hervorstehende Außenkanten nicht.

Frontschürze vs. Heckschürze

Tuner stolpern leider regelmäßig über den Unterschied zwischen Frontschürze und Heckschürze. An eine Frontschürze werden sehr hohe Anforderungen gestellt, denn dieses Bauteil steht direkt im Fahrtwind und ist anderen Kräften ausgesetzt als eine Heckschürze. Solltet ihr euch für die Montage von beiden Teilen entscheiden, lest unbedingt die Auflagen der Frontschürze möglichst genau durch. Während bei Heckschürzen meist die Änderungsabnahme entfällt, ist diese bei sehr vielen Frontschürzen vorgeschrieben. Auch dann, wenn beide Teile vom selben Hersteller kommen!

 

Bekomme ich so etwas eingetragen? Im Zweifelsfall einfach einen Prüfer fragen!

Und was nun?

Habt ihr Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit? Dann scheut euch nicht, vor dem Kauf oder vor der Fahrt zur Prüfstelle, Kontakt zu einem Prüfer aufzunehmen. Das kann bösen Überraschungen und Fehlkäufen vorbeugen!