Legal & sicher: Typgenehmigungen
So behaltet Ihr den Durchblick
05.01.2018 10:01 Uhr
Text und Bilder: Tom Bauer
Die neue Saison steht in den Startlöchern und der ein oder andere von euch ist bestimmt noch auf der Suche nach dem i-Tüpfelchen am Fahrzeug. Vielleicht noch ein dezenter Heckspoiler, eine andere Frontschürze oder gar ein komplettes Karosserie-Kit? Gab es früher eine Handvoll Hersteller, ist die Flut an Zubehörteilen mittlerweile so unübersichtlich geworden, wie der dazu passende Paragraphendschungel. Allgemeine Betriebserlaubnis, Betriebserlaubnis, Teilegutachten, Materialgutachten, nur mit Änderungsabnahme, eintragungsfrei oder auch mit keinerlei Papieren.
Völlig losgelöst – so können auch eingetragene Teile für einen Platz in den Punkterängen sorgen!
Die Typengenehmigungen für Fahrzeugteile veranschaulicht
Ganz gleich, welche Art der Genehmigung vorliegt, solltet ihr die dort aufgeführten Auflagen sorgfältig durchlesen. So kann die Zulässigkeit eines bestimmten Bauteiles von der Kombination mit anderen Bauteilen (die sich gegenseitig beeinträchtigen können) abhängig sein. Ebenso können Auflagen in einer ABE dazu führen, dass ein geprüftes und eintragungsfreies Teil plötzlich durch eine Änderungsabnahme geprüft werden muss. Um etwaige Auflagen prüfen zu können, muss jedem Bauteil auch ein entsprechender Nachweis über dessen Zulässigkeit beiliegen. Weist ein Verkäufer etwa nur auf das Vorhandensein eines e-/E-Prüfzeichens hin und verneint die Existenz weiterer Dokumente, solltet ihr misstrauisch werden! Skeptisch solltet ihr sein, wenn eurem auserwählten Bauteil lediglich ein Material- oder Festigkeitsgutachten beiliegt. Dieses sagt nämlich nur aus, dass das verwendete Material zum Bau von Karosseriebauteilen geeignet ist und beispielsweise die Vorgaben hinsichtlich Bruchverhalten eingehalten werden. Aus einem Material- oder Festigkeitsgutachten geht jedoch nicht hervor, um welches Bauteil es sich im Einzelfall genau handelt und ob es für die Verwendung an einem bestimmten Fahrzeug geprüft und zugelassen ist. Es handelt sich dabei weder um eine ABE, noch um ein Teilegutachten! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Vorbildlich, weil auch in Anbaulage noch zu erkennen: Typenschild an einer Frontschürze
Habt ihr die Hürden der Zulassung erfolgreich gemeistert, solltet ihr hin und wieder einen Blick auf die verbauten Teile werfen. Da sich Spoiler und Co. auf die Fahreigenschaften (Auftrieb, Bremsen, Kurvenverhalten etc.) auswirken können, werden diese bei Kontrollen meist genauer in Augenschein genommen. Stellt sich dann zum Beispiel heraus, dass sich Teile davon gelöst haben oder Teile durch Einwirkung von außen beschädigt wurden, kann auch dies zur Anzeige und Punkten führen!
Auch Verschleiß kann teuer werden – deutliche Kontaktspuren an der Kotflügelkante nach Setzen des Fahrwerks.
Ziemlich eng - plötzlich war die montierte Rad-/Reifen-Kombination nicht mehr freigängig
Immer wieder werden bei Kontrollen Fahrzeuge mit einem Alu-Heckflügel festgestellt. Für diese gibt es aktuell ausnahmslos keine Zulassung! Aluminium erfüllt weder die Materialanforderungen, noch die Vorgaben des Fußgängerschutzes.
Über Geschmack lässt sich streiten, über hervorstehende Außenkanten nicht.
Tuner stolpern leider regelmäßig über den Unterschied zwischen Frontschürze und Heckschürze. An eine Frontschürze werden sehr hohe Anforderungen gestellt, denn dieses Bauteil steht direkt im Fahrtwind und ist anderen Kräften ausgesetzt als eine Heckschürze. Solltet ihr euch für die Montage von beiden Teilen entscheiden, lest unbedingt die Auflagen der Frontschürze möglichst genau durch. Während bei Heckschürzen meist die Änderungsabnahme entfällt, ist diese bei sehr vielen Frontschürzen vorgeschrieben. Auch dann, wenn beide Teile vom selben Hersteller kommen!
Bekomme ich so etwas eingetragen? Im Zweifelsfall einfach einen Prüfer fragen!
Habt ihr Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit? Dann scheut euch nicht, vor dem Kauf oder vor der Fahrt zur Prüfstelle, Kontakt zu einem Prüfer aufzunehmen. Das kann bösen Überraschungen und Fehlkäufen vorbeugen!