VDAT-Ratgeber: Nachrüst-Luftfahrwerke (2018)
Do legst di nieda!
23.10.2018 11:17 Uhr
Text: Joshua Hildebrand | Fotos: VDAT, MAV-Archiv
Ursprünglich nur komfortbetonten Limousinen vorbehalten: Luftfahrwerke. Da diese zum Nachrüsten nun auch verstärkt in der Tuningszene angekommen sind und weiterhin immer beliebter werden, gibt ein paar Grundlegende Dinge zu beachten. Der Verband Der Automobil Tuner e. V. hält wichtige Ratschläge parat.
„Eine Performanceverbesserung ist mit einem Luftfahrwerk gegenüber Sport- oder Gewindefahrwerken in der Regel nicht erreichbar“, betont Harald Schmidtke, Geschäftsführer des Verbandes der Automobil Tuner (VDAT) e.V.. „Wer sich trotzdem für ein Nachrüst-Luftfahrwerk entscheidet, für den steht meist die im öffentlichen Straßenverkehr unzulässige Show im Vordergrund. Der Fahrzeughalter will sein Fahrzeug komplett ablegen“, so Harald Schmidtke weiter. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn in den technischen Vorgaben für Fahrwerke, dem sogenannten VdTÜV-Merkblatt, finden sich entsprechende Informationen zur Mindestbodenfreiheit und speziell für Luftfahrwerke auch zu Anforderungen für die Notlaufeigenschaften bei entleerten Luftfedern.
Die Praxis zeigt jedoch leider, dass bei Eintragungen vereinzelt "Fehlinterpretationen" der Regelungen vorliegen oder Fahrwerke nachträglich manipuliert werden, um beispielsweise den Showeffekt des "Ablegens" verstärkt darstellen zu können. Darauf weist nun der VDAT hin.
Fakt ist: "Luftfahrwerke ohne Mindestbodenfreiheit haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen", so der VDAT. Denn genau wie für alle anderen Arten von Tieferlegungen gilt die gleiche Mindestbodenfreiheit von mindestens 80 Millimetern. Grundvoraussetzung aber auch hier: Es muss immer eine ausreichende Bodenfreiheit gewährleistet sein. Wer sein Luftfahrwerk also so eingestellt hat, dass die Mindestbodenfreiheit im Fahrbetrieb oder mit entleerten Luftfedern deutlich unterschritten wird oder gar völlig abgelegt werden kann, blendet das Risiko eines technischen Defektes aus. Dieser kann dazu führen, dass das Fahrzeug abrupt auf das tiefste mögliche Maß absackt. Eine Bodenwelle kann dann zu einer Abflugrampe werden. Schwerste Unfälle mit Personenschäden können folgen – das sollte nicht unterschätzt werden!
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