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VDAT-Ratgeber: Nachrüst-Luftfahrwerke (2018)

Do legst di nieda!

23.10.2018 11:17 Uhr

Text: Joshua Hildebrand | Fotos: VDAT, MAV-Archiv


Ursprünglich nur komfortbetonten Limousinen vorbehalten: Luftfahrwerke. Da diese zum Nachrüsten nun auch verstärkt in der Tuningszene angekommen sind und weiterhin immer beliebter werden, gibt ein paar Grundlegende Dinge zu beachten. Der Verband Der Automobil Tuner e. V. hält wichtige Ratschläge parat.

„Eine Performanceverbesserung ist mit einem Luftfahrwerk gegenüber Sport- oder Gewindefahrwerken in der Regel nicht erreichbar“, betont Harald Schmidtke, Geschäftsführer des Verbandes der Automobil Tuner (VDAT) e.V.. „Wer sich trotzdem für ein Nachrüst-Luftfahrwerk entscheidet, für den steht meist die im öffentlichen Straßenverkehr unzulässige Show im Vordergrund. Der Fahrzeughalter will sein Fahrzeug komplett ablegen“, so Harald Schmidtke weiter. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn in den technischen Vorgaben für Fahrwerke, dem sogenannten VdTÜV-Merkblatt, finden sich entsprechende Informationen zur Mindestbodenfreiheit und speziell für Luftfahrwerke auch zu Anforderungen für die Notlaufeigenschaften bei entleerten Luftfedern.

Mindestens 80 Millimeter Bodenfreiheit

Die Praxis zeigt jedoch leider, dass bei Eintragungen vereinzelt "Fehlinterpretationen" der Regelungen vorliegen oder Fahrwerke nachträglich manipuliert werden, um beispielsweise den Showeffekt des "Ablegens" verstärkt darstellen zu können. Darauf weist nun der VDAT hin.

Fakt ist: "Luftfahrwerke ohne Mindestbodenfreiheit haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen", so der VDAT. Denn genau wie für alle anderen Arten von Tieferlegungen gilt die gleiche Mindestbodenfreiheit von mindestens 80 Millimetern. Grundvoraussetzung aber auch hier: Es muss immer eine ausreichende Bodenfreiheit gewährleistet sein. Wer sein Luftfahrwerk also so eingestellt hat, dass die Mindestbodenfreiheit im Fahrbetrieb oder mit entleerten Luftfedern deutlich unterschritten wird oder gar völlig abgelegt werden kann, blendet das Risiko eines technischen Defektes aus. Dieser kann dazu führen, dass das Fahrzeug abrupt auf das tiefste mögliche Maß absackt. Eine Bodenwelle kann dann zu einer Abflugrampe werden. Schwerste Unfälle mit Personenschäden können folgen – das sollte nicht unterschätzt werden!

Daher die Empfehlung: Die Entscheidung für ein bestimmtes Fahrwerk ist Geschmackssache und Tuning im besten Sinne. Die Höheneinstellung jedoch muss regelkonform sein und die Mindestbodenfreiheit muss immer eingehalten werden, solange das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird. Mit dieser Aussage möchten wir keine Spielverderber sein, sondern auf bestehende Regeln und Gesetze hinweisen, welche das TUNING-Magazin nicht gemacht hat. Wir möchten, dass ihr sicher unterwegs seid und keine bösen Überraschungen erlebt!

Mehr Informationen, Tipps und Ratschläge des VDAT gibt es HIER.