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Urteil für Diesel-Fahrverbote

"Stinker" müssen draußen bleiben

Text: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer / Joshua Hildebrand | Foto: daserste.de

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zurückgewiesen und hält die Verhängung von Dieselfahrverboten in deutschen Städten für zulässig. Aufgrund der Tatsache, dass in vielen Städten die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden, ist daher in Kürze damit zu rechnen, dass viele Städte diese Fahrverbote verhängen müssen. +++ Update +++ Hamburg kündigt bereits jetzt schon Fahrverbote ab Sommer an …

Viele Betroffene dürfen voraussichtlich in Zukunft nicht mehr in deutsche Innenstädte fahren – eine mittelschwere Katastrophe. Doch wie geht es nun weiter? Das Fahrzeug zu verkaufen wird ebenfalls kaum eine Option sein, da die Fahrzeuge nicht oder nur schwer verkäuflich sein werden. Zudem ist mit massiven Wertverlusten zu rechnen. Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Joachim Bühler, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des TÜV-Verbands (VdTÜV e.V.): "Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Fahrverbote durch Kommunen und Städte zu erlauben. Kommunale Kleinstaaterei hilft nicht weiter. Jetzt droht ein Fahrverbots-Flickenteppich in Deutschland. Es muss alles getan werden, um Fahrverbote in Deutschland zumeiden, dazu zählt insbesondere auch eine wirksamere Abgaskontrolle der Fahrzeuge. Stinker und Schummler müssen schnell und zuverlässig aus dem Verkehr gezogen werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, die transparent und nachvollziehbar mögliche Einschränkungen auf deutschen Straßen regelt. Der Autofahrer braucht Rechtssicherheit. Kommunen und Städte dürfen nicht allein gelassen werden."

Fragen und Antworten zu Folgen von Fahrverboten:

1. Gibt es bereits jetzt Fahrverbote und muss ich das Fahrzeug nun stehen lassen?

Das Bundesverwaltungsgericht hat lediglich entschieden, dass Dieselfahrverbote nach der geltenden Rechtslage zulässig sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch nicht die Kompetenz, selbst diese Fahrverbote zu verhängen. Es hat lediglich den Weg geebnet, dass solche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge durch die Kommunen verhängt werden können. Aufgrund der hohen Schadstoffbelastung in den deutschen Städten ist jedoch in Kürze damit zu rechnen, dass die Kommunen die Fahrverbote verhängen werden. Derzeit müssen die Fahrzeuge noch nicht stehen gelassen werden, in Kürze droht jedoch die Aussperrung …

2. Welche Fahrzeuge sind von den Fahrverboten betroffen?

Dies hängt von den jeweiligen Luftreinhalteplänen der Kommunen ab. Wahrscheinlich ist, dass Fahrzeuge mit Euro 5 und einer schlechteren Norm aus den Innenstädten ausgesperrt werden. Ob auch Euro-6-Norm-Fahrzeuge betroffen sind, ist derzeit noch unklar. Sollte sich die Luft in den Innenstädten nicht wesentlich verbessern, droht jedoch auch diesen Fahrzeugen eine Aussperrung. Das dürfte aber erstmal rein spekulativ sein und noch dauern.

3. Hilft eine blaue Plakette weiter?

Wenn überhaupt eine blaue Plakette eingeführt wird, bedeutet dies nur, dass dadurch die Kontrolle durch die Behörden erleichtert wird. Die blaue Plakette selbst verhindert kein Fahrverbot. Es ist außerdem wahrscheinlich, dass lediglich Fahrzeuge mit der modernen Euro-6-Norm eine solche Plakette erhalten. Außerdem könnte es womöglich innerhalb dieser Norm noch weitere Staffelungen geben.

4. Kann ich mein Auto noch schnell ohne Wertverlust verkaufen?

Eher nicht. Grundsätzlich sind vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge noch verkäuflich. Die Frage ist, welcher vernünftige Käufer ein solches Fahrzeug noch erwirbt? Die letzten Monate haben bereits gezeigt, dass es nahezu unmöglich sein wird, solche Fahrzeuge zu verkaufen. Selbst wenn ein Verkauf möglich ist, muss mit massiven Wertverlusten gerechnet werden. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr in deutschen Innenstädten bewegt werden darf, ist es quasi wertlos.

5. In welchen Städten drohen Fahrverbote?

Dies ist noch nicht abschließend geklärt. Nachdem jedoch bereits über die Klagen gegen die Verwaltungsgerichtsurteile aus Düsseldorf und Stuttgart vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde, drohen in Stuttgart und in Düsseldorf Fahrverbote. Daneben sind voraussichtlich auch zahlreiche weitere Städte wie z.B. Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Gießen, Limburg betroffen. Update: In Hamburg soll es schon im Sommer zu ersten Verboten kommen. Betroffen seien Abschnitte der Max-Brauer-Allee für Pkw und Lkw mit einer Abgasnorm älter als Euro 6 sowie Abschnitte der Stresemannstraße.

Überschreitungen der Grenzwerte gab es auch oder sind wahrscheinlich in Offenbach, in Bensheim, in Fulda, in Kassel, in Marburg. Auch in den Städten Köln, Reutlingen, Hamburg, Kiel, Heilbronn, Ludwigsburg, Dortmund, Wiesbaden, Berlin, Freiburg im Breisgau, Oberhausen, Oldenburg, Wuppertal, Hagen, Mainz, Tübingen, Solingen, Aachen, Gelsenkirchen, Leverkusen, Mannheim, Augsburg, Hannover, Ludwigshafen, Osnabrück, Halle, Leonberg, Nürnberg, Essen, Regensburg, München, Düren, Backnang, Marbach, Esslingen, Bochum, Paderborn, Bielefeld, Bonn, Herrenberg, Mühlacker, Ravensburg, Siegen, Hürth, Leinfelden, Echterdingen Pleideslheim, Herne, Mülheim, Neuss, Witten, Heidenheim, Hildesheim, Kuchen, Mönchengladbach, Dinslaken, Hameln, Schwäbisch Gmünd.

All diese und wahrscheinlich weitere Kommunen müssen nunmehr nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten darüber entscheiden, ob sie Fahrverbote vorsehen müssen. Bewohner und Besucher dieser Städte müssen damit rechnen, künftig mit ihrem Fahrzeug nicht mehr in die Stadt fahren zu dürfen.

6. Welche Möglichkeiten bieten sich jetzt?

Betroffene stehen nicht rechtlos da. Es bestehen zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, sich von dem Fahrzeug zu trennen, ohne einen Wertverlust zu erleiden. Insbesondere Geschädigte des VW-Abgasskandal haben sehr gute Aussichten, sich von ihrem Fahrzeug zu trennen. So hat detwa die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereits hunderte Urteile für Geschädigte erstritten, mit denen das Fahrzeug ohne Wertverlust zurückgegeben werden kann. Auch andere Hersteller von Dieselfahrzeugen stehen im Verdacht, manipuliert zu haben. Dies wird derzeit in den Medien insbesondere für Daimler und BMW diskutiert. Ob dieser Hersteller manipuliert haben, steht allerdings noch nicht fest – hier laufen noch die Ermittlungen. Sowohl Daimler als auch BMW streiten Manipulationen ab. Auch in diesen Fällen erklären die Rechtsexperten, dass die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich von dem Fahrzeug zu trennen, indem sie Schadensersatzansprüche gegen Händler und Hersteller der Marke geltend machen.

Ebenfalls eine sehr gute Möglichkeit, sich ohne Wertverlust vom betroffenen Fahrzeug trennen zu können, haben auch Fahrzeugbesitzer, die ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben. "Wir führen bundesweit mehr als 100 Verfahren gegen die Volkswagen Bank. Daneben laufen weitere Klagen wie z.B. gegen die Santander Bank. Nach Prüfung durch eigene Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht enthalten die Kreditverträge über Autokredite bei den Banken grobe Fehler, die dazu führen, dass der Autokredit auch heute noch widerrufen werden kann.", erklärt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Die Folge ist, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann. Auch die Landgerichte Berlin, München und Ellwangen haben bereits entschieden, dass die Autokreditverträge widerrufbar sind, auch wenn die 2-wöchige Frist zum Widerruf bereits abgelaufen ist.