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Änderungen bei der HU (2018)

Eine zusätzliche Mangelkategorie

12.04.2018 10:28 Uhr

Text: Dekra, Joshua Hildebrand | Fotos: Dekra


Zum 20. Mai 2018 stehen Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. Die Vorgaben der EU-Richtlinie werden zu diesem Datum in nationales deutsches Recht umgesetzt, erklärt die Überwachungsorganisation Dekra. Die meisten Änderungen werden Autofahrer im Normalfall gar nicht bemerken. Neu ist dagegen eine zusätzliche Mangelkategorie, die im Zuge der EU-Harmonisierung eingeführt wird.

So kommt zu den bisherigen Kategorien „Ohne Mangel", „Geringer Mangel", „Erheblicher Mangel" und „Verkehrsunsicher" die zusätzliche Einstufung „Gefährlicher Mangel" hinzu. „Dieses Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie ‚Verkehrsunsicher' dar", erklärt André Skupin, Technischer Leiter beim Dekra e.V. Dresden. „Damit bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass diese Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen." 

Bei der Einstufung als „Verkehrsunsicher" muss – wie bisher auch – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden. Ansonsten sollen sich laut Prüforganisation die Einstufungen oder Bezeichnungen einzelner Mängel ändern: „Das geschieht im Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Richtlinie und auch wegen begrifflicher Präzisierungen", so Skupin weiter. In den meisten Fällen sollen diese Änderungen eher die Arbeit der Prüfingenieure, weniger aber das HU-Ergebnis für die Fahrzeughalter betreffen. Und auch auf den Umfang und die Prüftiefe der Hauptuntersuchung habe die neue Richtlinie im Wesentlichen keine Auswirkungen, sodass sich der zeitliche Aufwand ebenfalls nicht ändern soll, erklärt der Dekra-Experte.