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Servicethema: Verkehrskontrollen

So verhaltet ihr euch richtig

05.12.2017 14:03 Uhr

Text und Fotos: Tom Bauer


Immer wieder wird heftig darüber diskutiert, was die „Rennaufsicht" im Verlauf einer Verkehrskontrolle eigentlich darf beziehungsweise ob es ihr überhaupt erlaubt ist, euch „einfach so" anzuhalten und zu kontrollieren. Was genau die Beamten wann dürfen und inwieweit ihr etwaigen Aufforderungen Folge leisten müsst, haben wir für euch zusammengefasst.

Um es kurz zu machen: Die „Rennleitung" darf euch und euer Fahrzeug jederzeit einer Kontrolle unterziehen. Grundsätzlich wird dabei zwischen verdachtsunabhängigen und verdachtsabhängigen Kontrollen unterschieden. Wer es genauer wissen möchte oder am Stammtisch handfeste Argumente braucht, sollte sich folgende Vorschriften als Rechtsgrundlagen merken:

§ 36 Abs. 5 StVO – regelt die verdachtsunabhängige Routinekontrolle.
§ 53 OWiG – regelt die verdachtsabhängige Kontrolle, wenn eine Ordnungswidrigkeit im Raum steht (wird in der Regel bei Tuning-Kontrollen angewendet).
§ 163 StPO – regelt die verdachtsabhängige Kontrolle, wenn der Verdacht einer Straftat besteht (zum Beispiel Trunkenheit im Verkehr).

Cooles Polizeiauto, oder?!

Jeder weiß: Wenn das Schild mit der Aufschrift „Bitte folgen" auf dem Dach der „Rennaufsicht" aufleuchtet, muss dieser Aufforderung nachgekommen werden. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann. Dieser Tatbestand wird jedoch nur erfüllt, wenn ihr euch keiner Ordnungswidrigkeit oder Straftat bewusst seid.

Ansonsten seid ihr nämlich Betroffener (Ordnungswidrigkeit) beziehungsweise Beschuldigter (Straftat). Als solche müsst ihr nicht zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen und seid somit nicht verpflichtet, anzuhalten. Dies sei aber nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Dennoch wird dringend davon abgeraten, euch hollywoodreife Verfolgungsjagden mit der Polizei zu liefern, in deren Verlauf ihr dann (weitere) Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begeht, die weitaus schwerer wiegen können als ein zu lauter Auspuff oder nicht eingetragene Felgen!

Ein Tipp für die Frauen unter euch: Solltet ihr nachts allein unterwegs sein und euch an dem Polizeifahrzeug oder dessen Insassen irgendetwas komisch vorkommen, könnt ihr euch jederzeit über den Polizeinotruf (Telefon 110) erst von der Echtheit der Beamten überzeugen, bevor ihr in einer dunklen Gasse anhaltet!

Das mag keiner: "Bitte folgen"

Die Anhaltesignale („Bitte folgen" nach hinten und „Stop Polizei" nach vorne oder hinten) werden übrigens ganz bewusst gesetzt. Das heißt, wenn ihr im Rückspiegel „Stop Polizei" lest, dann solltet ihr auch unverzüglich anhalten und nicht noch mehrere Hundert Meter weiterfahren, um eine geeignete Stelle zu finden. Dies könnte leicht missverstanden werden. Für eine Kontrolle dürft ihr übrigens auch im Halteverbot angehalten werden. Ihr braucht euch also nicht den Kopf darüber zerbrechen, ob eine Stelle nun geeignet scheint oder nicht.

Von Dienstmützen und Dienstnummern

Angehörige der „Rennleitung" sind auch dann im Dienst und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet, wenn sie keine Mütze auf dem Kopf tragen. Und nein, nicht jede/r Beamte/in hat eine Dienstnummer, die ihr verlangen könnt. In Bayern zum Beispiel gibt es diese Nummern nicht, weshalb euch auch keine angegeben werden kann – ganz egal, was ihr aus dem „Tatort" oder von „Fast & Furious"gelernt habt ...

Immer Fahrzeugschein und Führerschein bereithalten!

Ihr ahnt es wahrscheinlich schon: Bei Verkehrskontrollen habt ihr eine gewisse Mitwirkungspflicht. Grundsätzlich kann euch niemand zu irgendetwas zwingen, aber es gibt gewisse Maßnahmen, die ihr dulden müsst, beziehungsweise Dinge, die ihr tun müsst. Andernfalls würdet ihr eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen.

So müssen beispielsweise Dokumente wie Fahrzeugschein und Führerschein zur Prüfung ausgehändigt werden. Ebenso muss eure Fahrtüchtigkeit überprüft werden können. Wer bei einer Kontrolle seine Papiere nur von innen an die verschlossene Seitenscheibe hält, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Widerstandshandlung, wenn die Sache eskaliert. Wer sich weigert, an seinem Fahrzeug eine Geräuschmessung durchführen zu lassen, begeht explizit eine Ordnungswidrigkeit, die mit zehn Euro Verwarnungsgeld belegt werden kann.

Einen Alkoholtest hingegen müsst ihr nicht mitmachen. Allerdings kann das Verweigern den Verdacht einer Trunkenheit im Verkehr bekräftigen. Vor allem dann, wenn ihr nach Alkohol riecht und/oder Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien fahren, verwaschene Aussprache etc.) zeigt. Dann kann auch gegen euren Willen eine Blutentnahme vorgenommen werden. Auch hier kann es unter Umständen zu einer Widerstandshandlung kommen, was sich im weiteren Verlauf nicht gerade strafmildernd auswirken wird.

Du musst nichts tun, was dich weiter belasten würde

Mitführen von Dokumenten

Führerschein und Fahrzeugschein müssen mitgeführt und ausgehändigt werden (siehe oben). Weiß jedes Kind. Aber wie sieht es mit ABE und Co. aus? Genauso. Um die Vorschriftsmäßigkeit eures Fahrzeugs überprüfen zu können, müsst ihr alle Nachweise über die Zulässigkeit vorhandener Umbauten dabeihaben und zur Prüfung aushändigen.

Einzige Ausnahme: Ein Bauteil hat ein sichtbares E-Prüfzeichen. Dies muss der „Rennaufsicht" genügen; das Nachreichen einer ABE oder eines Teilegutachtens kann zwar verlangt werden, ist für euch aber nicht verpflichtend. Allerdings kann es sein, dass euch die Nichtkooperation negativ ausgelegt und darauf ein Verdacht der Unzulässigkeit gestützt wird. Jedem Bauteil – auch mit E-Prüfzeichen – sollte immer ein entsprechendes Dokument beiliegen. Und wer nichts zu verheimlichen hat, kann es theoretisch auch vorzeigen.

Anmerkung der Redaktion: Sollte bei einem von dir gekauften Teil mit angeblichem E-Prüfzeichen kein Dokument mit in der Schachtel gelegen haben, solltest du dir Gedanken machen, warum das so war.

Ist alles legal und eingetragen, habt ihr sowie keinen Ärger …

Angaben zur Sache

Es hat dich erwischt? Dann musst du nichts tun, was dich weiter belasten würde. Damit hatten deine Stammtischbrüder wirklich recht. Du musst nichts unterschreiben und dich auch nicht zur Sache äußern. Wirklich nicht! Was du jedoch immer tun musst: deine Personalien angeben. Verweigerst du die Angabe deiner Personalien, so kann dies zusätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, was die Sache nur verteuern würde. Außerdem würden Maßnahmen zur Feststellung deiner Identität folgen, zum Beispiel die Mitnahme zur Dienststelle (gegebenenfalls mit Zwang).

Da haltet ihr ihn nun in der Hand – den berüchtigten Zettel, auf dem festgestellte Fahrzeugmängel aufgelistet sind. Damit werdet ihr aufgefordert, den vorschriftsmäßigen Zustand eures Fahrzeugs bestätigen zu lassen. Je nachdem, was darauf angekreuzt wurde, durch einen Sachverständigen, eine Werkstatt oder die nächste Polizeidienststelle. Was aber, wenn ihr den Zettel einfach wegwerft? Die gute Nachricht: Dann begeht ihr keine weitere Ordnungswidrigkeit. Die schlechte Nachricht: Eine Kopie des Mängelberichts geht an die Zulassungsstelle, wenn die geforderte Bestätigung nicht erfolgt. Und spätestens dann müsst ihr (oder besser gesagt: solltet ihr) die Beseitigung der Mängel nachweisen. Tut ihr dies gegenüber der Zulassungsstelle nicht, kann das bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs von Amts wegen führen, was mit Kosten und vor allem noch mehr Rennerei verbunden ist.