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Service: Motortuning

Leistungssteigerungen und ihre Folgen

10.01.2018 10:00 Uhr

Text und Fotos: Tom Bauer


Der Wunsch nach mehr Leistung steht bei vielen Tuning-Fans ganz weit oben auf der Liste. Waren vor einiger Zeit noch aufwendige Umbauten und die mechanische Bearbeitung der jeweiligen Bauteile erforderlich, um mehr Power zu bekommen, geht dies bei modernen Fahrzeugen quasi auf Knopfdruck.

Diese Möglichkeit verleitet nicht wenige Schrauber dazu, ihrem Fahrzeug auf einfachem Weg – und für die Polizei nicht auf Anhieb zu erkennen – auch leistungsmäßig auf die Sprünge zu helfen. Vorbei sind die Zeiten, in denen wir glaubten, dass ein Nylonstrumpf anstelle des Luftfilterkastens auf Anhieb ein paar PS mehr bringen würde. Auch der Einbau eines Sportluftfilters oder die Manipulation am vorhandenen Luftfilter(kasten) sind heute kein adäquates Mittel, um eine Leistungssteigerung zu erreichen. Im Gegenteil: Ist der Rest des Motors nicht auf dieses Mehr an Luft ausgelegt, wird abgesehen von einem verschärften Ansauggeräusch nichts feststellbar sein. Somit sind Spielereien am Luftfilter in etwa so leistungssteigernd wie das Tanken von Ultra-Plus-Superbenzin, dessen „Wirkung" manche schon beim Losfahren von der Tanke gespürt haben wollen, als noch der herkömmliche Sprit durch die Leitung floss. Außerdem droht im Fall einer Beanstandung ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro, weil durch die Veränderung des Ansauggeräuschs die Umwelt negativ beeinträchtigt wird.

Sportluftfilter Marke Eigenbau: Nylonstrumpf – Fertig. Bringt nur leider nix.

Neben dem Einbau von Zusatzsteuergeräten, bei dem der originale Steuerchip des Fahrzeugs unangetastet bleibt, erfreut sich auch das Aufspielen von veränderter Software auf den Originalchip nach wie vor großer Beliebtheit. Gibt es die erste Variante von vielen Herstellern auch mit entsprechendem Gutachten, existieren solche für diverse Dateien aus dem Internet nicht. Wer Änderungen am Motor vermeiden möchte, sollte also auf die Angebote der renommierten Tuner zurückgreifen, die zulässige Leistungssteigerungen in verschiedenen Stufen im Portfolio haben. Natürlich sind auch hier Grenzen gesetzt und viele Leistungssteigerungen benötigen in der Folge zum Beispiel eine Anpassung der Bremsanlage, da die Serienanlage schlichtweg überfordert wäre. Dass auch weitere Bauteile durch eine nicht verkraftete Leistungssteigerung in Mitleidenschaft gezogen werden können, dürfte ebenso klar sein.

SD-karte mit Motorsoftware. Forrest würde sagen: "Man weiß nie, was man bekommt"

Unzulässige Leistungssteigerungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und können entsprechend geahndet werden. Der Ahndungssatz reicht dann von 50 Euro Verwarnungsgeld bis hin zu 90 Euro Bußgeld (inklusive Punkt), je nachdem, ob die Verkehrssicherheit dadurch wesentlich beeinträchtigt war oder nicht. Kommen dann noch andere unzulässige Umbauten dazu, kann das Bußgeld auch schnell den Gegenwert mehrerer Tankfüllungen betragen. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz liegt übrigens nicht automatisch vor. Da die Typklassen der Versicherungen nicht mehr ausschließlich mit der Leistung der Fahrzeuge zu tun haben, ist dieser Tatbestand nicht mehr erfüllt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Versicherer im Schadensfall untätig zusehen müssen! Wird, aus welchen Gründen auch immer, eine unzulässige Leistungssteigerung festgestellt und war dadurch die Betriebserlaubnis des verunfallten Fahrzeugs erloschen, können euch die Versicherer mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen! Den Umgang mit der Gewissheit, dass durch den Unfall vielleicht Personen schwer verletzt oder gar getötet wurden, gibt es gratis obendrauf. 

Vernetzt: Mit geeigneten Adaptern lässt sich die OBD-Schnittstelle einfach anzapfen. Manche Tuner wie G-Power bieten OBD-Tuning sogar schon offiziell mit Garantie an.

Was infolge von Leistungssteigerungen oftmals vorliegt, ist ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Nämlich dann, wenn zum Beispiel der Kat entfernt (sofern man dies schon als Leistungssteigerung bezeichnen mag) oder der Hubraum verändert wird. In diesem Fall kann ein Strafverfahren folgen und die zuständige Finanzbehörde (die von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wird) kann rückwirkend entsprechende Nachzahlungen fordern. Wie bei allen anderen Tuning-Maßnahmen ist auch im Bereich der Leistungssteigerung eine Menge möglich. Vorausgesetzt, ihr verfügt über das nötige Kleingeld, um den Umbau fachgerecht vornehmen zu lassen. Im Gegenzug bekommt ihr ausgereifte, zulässige Technik mit Garantie und die Gewissheit, dass der Eingriff bei Abrufen der Zusatzleistung nicht gleich zum Exitus des Motors führt. Wer übrigens glaubt, dass die Rennaufsicht Eingriffe am Steuergerät nicht feststellen kann, liegt in der Regel richtig. 

WTF? Für leistungsgesteigerte Motoren bitte immer genügend Öl dabei haben (Kleiner Scherz).

Ist ja von außen auch nicht zu sehen. Und kaum ein Beamter wird bei einer Kontrolle die entsprechenden Gerätschaften verfügbar haben, um die relevanten Daten auslesen zu können. Anders sieht es aber aus, wenn euer Fahrzeug sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt wird. Diese verfügen sehr wohl über das nötige Know-how und Equipment. Die Kosten müssen (im Fall nachgewiesener Manipulationen) von euch getragen werden. Für viele Schrauber, die schneller unterwegs sein wollten, gab es etwas, was noch schneller war: nämlich die Saison. Zu Ende. Nachdem die Leistungssteigerung zu kapitalen Schäden, zur Stilllegung des Fahrzeugs und/oder zur direkten Fahrt in die Punkteränge führte.

Wenn ihr also die kommende Winterpause dafür nutzen wollt, eurem Fahrzeug mehr Leistung zu verpassen, dann seid bitte vernünftig und lasst die Finger von unzulässigen Eingriffen – egal, ob sie einfach zu erkennen sind oder nicht. Wartet lieber ein paar Monate länger und investiert in Qualität. Motor und Punktekonto werden es euch danken!