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Tieferlegung mit Luftfahrwerken

Je tiefer, desto besser?

14.02.2018 11:00 Uhr

Text: Peter Hintze | Fotos: Thomas Rosenthal/VdTÜV e.V., MAV


Luftfahrwerke sind aus dem Show & Shine-Bereich nicht mehr wegzudenken. Wer eine entsprechende Anwendung verbauen möchte, sollte Grundlegendes beachten, weiß Frank Schneider, Referent Geschäftsbereich Fahrzeug & Mobilität beim Verband der Technischen Überwachungs-Vereine (VdTÜV e.V.). TUNING-Redakteur Peter Hintze hat mit den Experten gesprochen.

TUNING: Was benötige ich als Fahrzeugbesitzer, um ein Luftfahrwerk bei einer amtlichen Prüfstelle eingetragen zu bekommen?

Frank Schneider: Das zu verbauende Fahrwerk muss über ein gültiges Teilegutachten (TGA) oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen und von einer Fachwerkstatt eingebaut worden sein.

TUNING: Benötige ich einen Nachweis über den fach- und sachgerechten Verbau in einer Werkstatt?

Frank Schneider: Dies ist in den Auflagen der jeweiligen Teilegutachten bzw. ABEen beschrieben, zum Beispiel kann das Einstellen der Achsgeometrie über ein Vermessungsprotokoll einer Fachwerkstatt nachgewiesen werden.

Frank Schneider, Referent Geschäftsbereich Fahrzeug & Mobilität beim Verband der Technischen Überwachungs-Vereine (VdTÜV e.V.)

TUNING: Was benötige ich als Fahrzeugbesitzer, um ein Luftfahrwerk bei einer amtlichen Prüfstelle eingetragen zu bekommen?

Frank Schneider: Das zu verbauende Fahrwerk muss über ein gültiges Teilegutachten (TGA) oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen und von einer Fachwerkstatt eingebaut worden sein.

TUNING: Benötige ich einen Nachweis über den fach- und sachgerechten Verbau in einer Werkstatt?

Frank Schneider: Dies ist in den Auflagen der jeweiligen Teilegutachten bzw. ABEen beschrieben, zum Beispiel kann das Einstellen der Achsgeometrie über ein Vermessungsprotokoll einer Fachwerkstatt nachgewiesen werden.

TUNING: Gibt es keine einheitliche Handlungsanweisung?

Frank Schneider: Doch, das VdTÜV-Merkblatt 751, Anhang 2 Stand 08/2008. Das Merkblatt wurde aktuell an den Stand der Technik angepasst, ist aber noch nicht veröffentlicht. Somit gilt noch der alte Stand für alle Sachverständigen als Prüfgrundlage für den Nachweis der Zulässigkeit von Fahrwerken.

TUNING: Darf ein Luftfahrwerk im Stand bis auf den Boden abgelassen werden? 

Frank Schneider: Im Stand darf die Luftfederung drucklos gemacht werden. Es ist aber sinnfällig zum Beispiel durch visuelle oder akustische Warneinrichtungen anzuzeigen, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit ist. Dabei sind jedoch die Einfederwege/ Druckanschläge so auszulegen, dass das Fahrzeug bei völliger Entlüftung des Federsystems noch lenkbar und mit einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern fahrbar ist, ohne dass die Räder im Radhaus schleifen.

TUNING: Gibt es eine Mindestfahrhöhe?

Frank Schneider:
Ja! Mindesthöhen von Beleuchtungseinrichtungen beziehungsweise amtlichen Kennzeichen zur Fahrbahn sind auf jeden Fall einzuhalten. Wenn Federwege gegeben wurden, müssen feste Fahrzeugteile bei Ausladung der für das Fahrzeug zulässigen Achslast vorne und hinten einen Abstand zur Fahrbahn von mindestens 80 Millimetern ausweisen.

TUNING: Wie muss es um die Freigängigkeit der Räder bestellt sein?

Frank Schneider: Die Freigängigkeit von Rad-Reifen-Kombinationen ist unter allen Betriebsbedingungen zu gewährleisten. Das gilt natürlich auch und besonders für die gegenseitige Beeinflussung von Fahrwerken mit größeren Einfederwegen als die Serie, besonders in Verbindung mit Sonder-Rad-Reifen-Kombinationen.